Urteil des südafrikanischen Verfassungsgerichts ermöglicht Homo-Ehen!
Datum: 03.12.2005 Autor: Kapstadt-News Beitrag Nr.: 344
Das südafrikanische Verfassungsgericht entschied am 1. Dezember 2005, dass auch
gleichgeschlechtige Partner auf eine Ehe - vor dem Gesetz - Recht haben und ein
Eheverbot homosexuelle Partner nicht Verfassungskonform ist.
Das südafrikanische Parlament hat jetzt ein Jahr Zeit, die gültigen Ehegesetze
zu überarbeiten. In diesem Gesetz werden derzeit die Rechte und Pflichten in der
Ehe - wie in den meisten Ländern der Erde- zwischen dem Ehemann und der Ehefrau
geregelt. Nun hat das südafrikanische Parlament die Aufgabe, diese auf Partner
des gleichen Geschlechts aufzuweiten.
Südafrika wird damit das fünfte Land der Welt und erste Land Afrikas, welches
homosexuellen Paaren die Rechte sowie auch Pflichten einer Ehe gestattet.
Zahlreiche Kirchen, Organisationen und Parteien in Südafrika kündigten bereits
eine Verfassungsbeschwerde an.
Die Anglikanische Kirche wird, so Erzbischof Njongonkulu Ndungane, nur „Ehen
zwischen Mann und Frau akzeptieren und Beziehungen zwischen zwei Personen des
gleichen Geschlechtes nicht als Ehe vor dem Auge Gottes betrachten.“
Das früher prüde sowie konservative Südafrika, hat sich zwischenzeitlich in ein
liberales Land verwandelt und setzt neue Zeichen.
Die Ehe steht im Allgemeinen für eine dauerhaft rechtliche Verbindung zwischen
zweier Lebenspartnern und nicht für eine religiös beglaubigte Verbindung
zwischen Mann und Frau. Die Gleichberechtigung zwischen Man und Frau, zwischen
Mann und Mann sowie zwischen Frau und Frau darf eigentlich mittlerweile
nirgendwo ein eheliches Hindernis sein. |