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Disney bezahlt für Copyrightverstoß im Film „König der Löwen“

Datum: 22.09.2004 Autor: Kapstadt-News Beitrag Nr.: 284

Der Disney Konzern hat sich vor einem südafrikanischen Gericht mit den Erben des Musikers Salomon Linda, im Streit um die Urheberrechtsverletzung eines Liedes im Film "König der Löwen", mit einem Vergleich von 10 Millionen Rand (ca. 1,25 Millionen EUR) geeinigt.

Der Musiker Salomon Linda schrieb 1939 das Lied „Mbube“ (Löwe), welches er in den verschiedensten Bars von Johannesburg, mit seiner Band, spielte. Das Lied wurde schnell in Townships populär und bald kannte jedes Kind die einprägsame Melodie.

Von Copyright hatte Linda damals keine Ahnung, zumal er es ja für seine eigenen Auftritte geschrieben hatte und wenn andere ähnliche Township-Bands es spielten war es ja nicht so schlimm.

Der amerikanische Musiker Pete Seeger hörte den Song, verstand aber die Zulu-Worte nicht richtig. Er änderte den Text in „Wimoweh“ und so begann der Siegeszug des Liedes in Amerika. Der amerikanische Komponist George David Weiss hat schließlich den englischen Text geschrieben. Auf seiner Homepage erklärt Weiss, dass er zusammen mit zwei anderen Amerikanern das Lied geschrieben habe, der Name von Solomon Linda taucht nicht auf.

„The lion sleeps tonight“ gehört zu den zehn erfolgreichsten Liedern aller Zeiten. Bis zu zwanzig Millionen US-Dollar sollen mit dem Stück weltweit eingenommen worden sein. 1961 schnellte der Song auf den ersten Platz der US-Hitparaden hoch.

Kurz darauf starb der Komponist Linda verarmt in Soweto und hinterließ drei Töchter und zehn Enkelkinder. Auch sie wohnen in armseligen Häuschen in Soweto.

Seit 1951 wurde der Song von über 150 Interpreten kopiert, textlich verändert und in mindestens 15 Filmen verwendet. Disney setzte das Lied "Mbube" ohne Erlaubnis unter dem Titel "The Lion sleeps tonight" im Trickfilm "König der Löwen" ein.

Vor einem amerikanischen Schiedsgericht wurden 1991 George David Weiss die Urheberrechte zugesprochen. Weiss hatte argumentiert, er habe mit dem englischen Text ein neues Lied geschaffen und somit sei er der juristisch Eigentümer.

„Afrikas Künstler werden leider zu oft übergangen, da sie gar nicht wissen welche Rechte sie eigentlich habe und was sie mit ihrem geistigen Eigentum eigentlich verdienen könnten“

Daher ist dieser Vergleich zwischen Disney und den Erben von Salomon Linda ein positiver Entscheid, der auch anderen afrikanischen Künstlern Hoffnung geben kann.

Sollte Disney nicht zahlen, steht für den Konzern einiges auf dem Spiel. Das Gericht kündigte im Falle der Zahlungsverweigerung bereits an, dass dem Konzern in Südafrika die Copyrightrechte an seinen Marken - wie z.B. „Micky Maus“, „Donald Duck“ etc - entzogen wird.

 

 
 

 

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Th. Teubner

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Donnerstag, 07 Februar 2008
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